Unternehmensrecht

 

Das Praxisproblem:

Die Überschrift von § 25 des Handelsgesetzbuches (HGB) lautet: "Haftung des Erwerbers bei Firmenfortführung". Hinter dieser Überschrift verbirgt sich ein Paragraph mit erheblichem Sprengstoff für denjenigen, der ein bereits bestehendes Unternehmen übernimmt und dieses unter der bisherigen Bezeichnung, der Firma, fortführt.

 

 

OLG München, Urteil vom 22.10.2015, Az. 23 U 4861/14

Das Praxisproblem

Bei einer GmbH mit mehreren Geschäftsführern stellt sich bei pflichtwidrigen Handlungen eines der Geschäftsführer die Frage, inwieweit die übrigen Geschäftsführer verpflichtet waren, den Mitgeschäftsführer zu überwachen.

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