Unternehmensrecht

I. Das Praxisproblem

Jedes Unternehmen hat ein Interesse daran, die Qualität seiner Leistungen zu kontrollieren und kontinuierlich zu verbessern.

 

Das Praxisproblem:

Die Überschrift von § 25 des Handelsgesetzbuches (HGB) lautet: "Haftung des Erwerbers bei Firmenfortführung". Hinter dieser Überschrift verbirgt sich ein Paragraph mit erheblichem Sprengstoff für denjenigen, der ein bereits bestehendes Unternehmen übernimmt und dieses unter der bisherigen Bezeichnung, der Firma, fortführt.

 

 

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