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Das Praxisproblem:

Wird der Architekt nicht nur mit der Planung, sondern auch mit der Bauüberwachung beauftragt, stellt sich die Frage, wie genau der Architekt die beteiligten Handwerker überwachen muss und was er als selbstverständlich voraussetzen darf.

Publiziert in Baurecht

Das Praxisproblem:

Der Architekt ist – wie auch andere Werkunternehmer – daran interessiert, seine Vergütungsansprüche zu sichern und möglichst leicht durchzusetzen.

Publiziert in Baurecht

Das Praxisproblem:

Architekten sind immer häufiger den Sonderwünschen der Bauherrn ausgesetzt.

Publiziert in Baurecht

KG, Urteil vom 27.11.2012, Az. 27 U 25/09; BGH Urteil vom 23.04.2015, Az. VII ZR 49/13 (NZB zurückgewiesen)

Das Praxisproblem

Auch ein Architektenvertrag ist ein Werkvertrag. Der Architekt schuldet damit dem Bauherrn als werkvertraglichen Erfolg ein mangelfreies Bauwerk.

Publiziert in Baurecht

OLG Stuttgart, Urteil vom 21.10.2014 – 10 U 70/14 zur HOAI (2002)

Wie kann der Architekt sein Honorar berechnen, wenn ihm die notwendigen Grundlagen zur Honorarberechnung fehlen? Ist der Auftraggeber verpflichtet, ihm die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen?

Publiziert in Baurecht

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