Aktuelle Nachrichten

Nordrhein-Westfalen soll eine neue Mieterschutzverordnung bekommen, die zum 01.07.2020 in Kraft treten soll. Die Mietpreisbegrenzung bei Neuvertragsmieten, die Bestandsmieten und der Kündigungsschutz werden neu regelt.

Die Landesregierung hatte über die Wirksamkeit der 2015 verabschiedeten landesrechtlichen Mietverordnungen ein Gutachten anfertigen lassen, welches nun vorliegt.

Wir sind in unserer Kanzlei bestens vorbereitet und der Meinung, dass ein wenig Farbe in dieser schweren Zeit nicht schaden kann.
 
Wir sind für Sie da – telefonisch, per E-Mail, per Videokonferenz und auch persönlich – bei Beachtung der aktuellen Sicherheitsempfehlungen!

Im Anschluss an unser erstes »Arbeitsrecht Spezial zum Coronavirus SARS-CoV-2« haben uns viele positive Rückmeldungen und weitere wichtige Fragen zum Thema »Kurzarbeit« erreicht. Vielen Dank!
 
Auf die weiteren Fragen antworten wir gerne, wie immer praktikabel und kompakt:

Die Corona-Krise fordert uns alle in besonderer Weise heraus. In unseren Betrieben stellen sich eine Vielzahl rechtlicher Fragen für den Arbeitgeber und die Arbeitnehmer, die in den vergangenen Tagen an uns herangetragen worden sind.

Neben den rechtlichen Aspekten kommt es in unseren Betrieben aktuell besonders auf eine transparente Information an. Wir empfehlen, dass die Unternehmensleitung über die aktuelle Situation in dem Betrieb, aktuelle und geplante betrieblichen Maßnahmen informiert. Dies schafft Vertrauen und ermöglicht gemeinsame kreative Lösungen - im Interesse des Unternehmens und der Beschäftigten!

LAG Sachsen, Urteil vom 17.07.2019, 2 Sa 364/18

Das Praxisproblem

Gemäß § 288 Abs. 5 S. 1 BGB hat der Gläubiger einer Entgeltforderung bei Verzug des Schuldners, wenn dieser kein Verbraucher ist, einen Anspruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40,00 €.

BAG, Urteil vom 27.06.2019, 2 AZR 28/19

Das Praxisproblem

Für viele Menschen sind die sozialen Medien zu einem ständigen Begleiter im Alltag geworden. Oftmals bedenkenlos werden Fotos, Standorte, Veranstaltungen und insbesondere auch „Meinungen“ geteilt. Auch die Arbeitsgerichte müssen sich immer häufiger mit Beiträgen von Arbeitnehmern in den sozialen Netzwerken beschäftigen, die sich auf die berufliche Tätigkeit der Arbeitnehmer auswirken.

LAG Hamm, Urteil vom 31.01.2019, 11 Sa 795/19

Das Praxisproblem

Ein Zeugnis muss klar und verständlich formuliert sein (so die Vorgabe des § 109 Abs. 2 S. 1 GewO). Gleichwohl ist allgemein bekannt, dass sich aus der konkreten Wortwahl in Arbeitszeugnissen regelmäßig mit Schulnoten vergleichbare Leistungsbewertungen ergeben.

BAG, Urteil vom 19.03.2019, 9 AZR 881/16

Das Praxisproblem

Nach § 7 Abs. 3 BUrlG ist der Urlaub im laufenden Kalenderjahr zu nehmen. Eine Übertragung auf das nächste Kalenderjahr ist nur unter engen Voraussetzungen und nur bis zum 31. März des Folgejahres möglich.

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