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Am 23.12.2020 tritt das „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“ – so der sperrige Titel des Gesetzes, in Kraft. Das Gesetz gilt ab dem 23.12.2020 für mit Verbrauchern geschlossene Maklerverträge.

Publiziert in Immobilienrecht

LG Freiburg (Breisgau), Urteil vom 22.10.2015, Az. 14 O 176/15

Das Praxisproblem

Das Bürgerliche Gesetzbuch enthält sehr weitreichende Regelungen zum Schutz von Verbrauchern. Hierzu gehören insbesondere auch umfangreiche Widerrufsmöglichkeiten.

Publiziert in Wirtschaftsrecht

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