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Am 23.12.2020 tritt das „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“ – so der sperrige Titel des Gesetzes, in Kraft. Das Gesetz gilt ab dem 23.12.2020 für mit Verbrauchern geschlossene Maklerverträge.

Publiziert in Immobilienrecht

OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.03.2020, Az. I-7 U 43/19

Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 27.03.2020, Az. I-7 U 43/19, ist die Musterwiderrufsbelehrung des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz, die auf vielen Immobilienportalen zu finden ist, nicht ordnungsgemäß.

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