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Aufgrund des seit dem 01.11.2020 bestehenden lockdown light stellt sich für viele Parteien von Miet- und Pachtverträgen die Frage, ob Miet- oder Pachtzinsen gekürzt werden dürfen. Viele Mieter und Vermieter haben vor dem Hintergrund der umstrittenen Rechtslage Einigungen gesucht und gefunden.

Publiziert in Immobilienrecht

BGH, Urteil vom 17.06.2015, AZ VIII ZR 19/14

Das Praxisproblem

Kommt der Wohnraummieter mit mehr als zwei Monatsmieten in Verzug, ist der Vermieter zur außerordentlich fristlosen Kündigung nach § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB berechtigt.

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