Aktuelle Nachrichten

Das Praxisproblem

Zu den gesetzlichen Regelungen zu den Verzugszinsen und einem sonstigen Verzugsschaden, hier § 288 ZPO, sind ein neuer Absatz 5 und ein neuer Absatz 6 hinzugefügt worden.

OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 23.07.2013, Az. 6 U 122/12; BGH, Beschluss vom 25.06.2015, Az. VII ZR 238/13 (NZB zurückgewiesen)

Das Praxisproblem

Gibt der Auftragnehmer zum Abschluss einer Werkleistung ein Angebot ab, so wird die entsprechende Kalkulation meist auf Grundlage der Angaben des Auftraggebers erfolgen.

KG, Urteil vom 27.11.2012, Az. 27 U 25/09; BGH Urteil vom 23.04.2015, Az. VII ZR 49/13 (NZB zurückgewiesen)

Das Praxisproblem

Auch ein Architektenvertrag ist ein Werkvertrag. Der Architekt schuldet damit dem Bauherrn als werkvertraglichen Erfolg ein mangelfreies Bauwerk.

VGH Bayern, Beschluss vom 19.10.2015, Az. 2 CS 15.1866

Das Praxisproblem

Auch kleinere Einrichtungen zur Betreuung von Kindern verursachen Lärm. Dies gilt für den Lärm der damit verbundenen zusätzlichen Verkehrsbelastung und für den von den  Kindern verursachten Lärm.

OVG Bayern, Beschluss vom 20.10.2015, Az. 1B 15.1675

Das Praxisproblem

Ist ein Grundstück Teil eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles im Sinne von § 34 Abs. 1 BauGB, darf es grundsätzlich auch dann bebaut werden, wenn sich das Grundstück nicht im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans befindet.

BGH, Urteil vom 23.09.2015, Az.VIII ZR 284/14

Das Praxisproblem

Streicht ein Anbieter ein eBay Verkaufsangebot ohne hierzu berechtigt zu sein, macht er sich schadensersatzpflichtig.

LG Freiburg (Breisgau), Urteil vom 22.10.2015, Az. 14 O 176/15

Das Praxisproblem

Das Bürgerliche Gesetzbuch enthält sehr weitreichende Regelungen zum Schutz von Verbrauchern. Hierzu gehören insbesondere auch umfangreiche Widerrufsmöglichkeiten.

OLG München, Urteil vom 22.10.2015, Az. 23 U 4861/14

Das Praxisproblem

Bei einer GmbH mit mehreren Geschäftsführern stellt sich bei pflichtwidrigen Handlungen eines der Geschäftsführer die Frage, inwieweit die übrigen Geschäftsführer verpflichtet waren, den Mitgeschäftsführer zu überwachen.

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