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Das Praxisproblem:

Die Prüfung der Schlussrechnung durch den Auftraggeber hat weitreichende Folgen. Die Prüfbarkeit der Rechnung ist Fälligkeitsvoraussetzung nach der VOB/B. Der Auftraggeber ist mit dem Einwand der fehlenden Prüfbarkeit der Schlussrechnung ausgeschlossen, wenn er diese tatsächlich geprüft hat.

Publiziert in Baurecht

OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 23.07.2013, Az. 6 U 122/12; BGH, Beschluss vom 25.06.2015, Az. VII ZR 238/13 (NZB zurückgewiesen)

Das Praxisproblem

Gibt der Auftragnehmer zum Abschluss einer Werkleistung ein Angebot ab, so wird die entsprechende Kalkulation meist auf Grundlage der Angaben des Auftraggebers erfolgen.

Publiziert in Baurecht

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