Newsletter

BAG, Urteil vom 27.05.2019, 5 AZR 387/19

Das Praxisproblem

Ein Kündigungsschutzprozess zieht sich über Monate oder gar Jahre hin. Der Arbeitgeber verliert in letzter Instanz und die Unwirksamkeit der Kündigung steht fest.

LAG Nürnberg, Urteil vom 27.05.2020, 2 Sa 1/20

Das Praxisproblem

Arbeitgeber die auf der Suche nach neuem Personal sind verwenden regelmäßig Eigenschaften, die in der allgemeinen Wahrnehmung primär jungen Menschen zugeschrieben werden.

BAG, Urteil vom 18.03.2020, 5 AZR 36/19

Das Praxisproblem

Der Arbeitgeber hat ein großes Interesse daran, Fahrtzeiten eines Arbeitnehmers, die einem Kunden nicht weiterberechnet werden können, aus der Vergütungspflicht auszunehmen.

BAG, Urteil vom 07.05.2020, 2 AZR 678/19

Das Praxisproblem

Gemäß § 102 Abs. 1 S. 1 Betriebsverfassungsgesetz ist der Betriebsrat vor jeder Kündigung zu hören, wobei ihm nach § 102 Abs. 1 S. 2 Betriebsverfassungsgesetz die Gründe für die Kündigung mitzuteilen sind.

Die dramatischen Veränderungen in diesem Jahr haben uns alle in besonderer Weise herausgefordert, menschlich und wirtschaftlich.

Von der Pandemie und ihren Auswirkungen besonders betroffen sind Kinder und Jugendliche.
Sie benötigen in ihrer prägenden Lebensphase ein positives menschliches Miteinander und eine fürsorgende Begleitung.

verkündet am 22.10.2020, BGBl. I 2020, S. 2187

Am 01.12.2020 ist das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) in Kraft getreten. Die neuen Vorschriften bringen für WEG-Verwalter und Wohnungseigentümer erhebliche Veränderungen mit sich.

Aufgrund des seit dem 01.11.2020 bestehenden lockdown light stellt sich für viele Parteien von Miet- und Pachtverträgen die Frage, ob Miet- oder Pachtzinsen gekürzt werden dürfen. Viele Mieter und Vermieter haben vor dem Hintergrund der umstrittenen Rechtslage Einigungen gesucht und gefunden.

Am 23.12.2020 tritt das „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“ – so der sperrige Titel des Gesetzes, in Kraft. Das Gesetz gilt ab dem 23.12.2020 für mit Verbrauchern geschlossene Maklerverträge.

Wir brauchen Ihre Zustimmung!

Diese Webseite verwendet Google Maps um Kartenmaterial einzubinden. Bitte beachten Sie, dass hierbei Ihre persönlichen Daten erfasst und gesammelt werden können.
Um die Google Maps Karte zu sehen stimmen Sie bitte zu, dass diese vom Google-Server geladen wird. Weitere Informationen finden sie HIER