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BGH, Beschluss vom 25.01.2022, Az. II ZB 15/21

Das Praxisproblem

In den letzten Jahren ist es in Mode gekommen, bei der Wahl einer Firma Sonderzeichen zu verwenden. Über Sinn oder Unsinn dieser Entwicklung lässt sich vortrefflich streiten.

BGH, Urteil vom 15.02.2022, Az. II ZR 235/20

Das Praxisproblem

Im Zuge der Sanierung von Unternehmen müssen harte Entscheidungen getroffen werden, um das Unternehmen oder verbliebene Vermögenswerte zu sichern.

Besondere Probleme bereitet eine Sanierung, wenn Uneinigkeit im Gesellschafterkreis besteht.

BGH, Urteil vom 10.02.2022, Az. IX ZR 145/19

Das Praxisproblem

Eine Spedition erbringt seit vielen Jahren für ein anderes Unternehmen Transportleistungen.

Am 31.07.2015 stellt das Unternehmen (nachfolgend: Schuldnerin) einen Insolvenzantrag, das Verfahren wird am 30.10.2015 eröffnet.

BGH, Urteil vom 10.03.2022, Az. IX ZR 4/21

Das Praxisproblem

Gerät ein Unternehmen in eine wirtschaftliche Krise, wird die Geschäftsleitung versuchen, den Arbeitslohn für die Arbeitnehmer so lange wie möglich zu zahlen, um Arbeitnehmer zu halten. Hinzu kommt die persönliche strafrechtliche Verantwortung der Geschäftsleitung für nicht abgeführte Sozialabgaben.

BGH, Beschluss vom 23.09.2021, Az. I ZB 13/21

Das Praxisproblem

Streitigkeiten unter Gesellschaftern müssen nicht zwangsläufig vor den ordentlichen Gerichten ausgetragen werden. Im Gesellschaftsvertrag kann geregelt sein, dass Streitigkeiten im Gesellschafterkreis von Schiedsgerichten entschieden werden.

Überraschend hat das Bundesarbeitsministerium angekündigt, dass zum 01. Oktober 2022 auch eine neue Verdienstobergrenze für Minijobs gelten soll.
 
Minijobber sollen zukünftig bis zu 520,00 € statt wie bisher nur 450,00 € im Monat steuerfrei verdienen können.
Verehrte Mandanten und Freunde,
für diejenigen von Ihnen und Euch, die „Hier und heute“ am vergangenen Mittwoch, 12.01.2022, nicht haben live sehen können, folgt hier der Link zum Interview mit Beate Puplick zum Thema: „Kann die COVID19 Infektion eine Berufskrankheit oder ein Arbeitsunfall sein?“
Die Kanzlei Dr. Puplick&Partner wünscht Ihnen und Euch ein gutes und erfolgreiches Neues Jahr, Wohlergehen und Gesundheit!
Was immer Sie sich für dieses Jahr 2022 vorgenommen haben – verwirklichen Sie Ihre Ziele und „bleiben Sie dran“.

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