Beate Puplick im WDR: Neue Verdienstobergrenze für Minijobber
01 Februar

Beate Puplick im WDR: Neue Verdienstobergrenze für Minijobber

Überraschend hat das Bundesarbeitsministerium angekündigt, dass zum 01. Oktober 2022 auch eine neue Verdienstobergrenze für Minijobs gelten soll.
 
Minijobber sollen zukünftig bis zu 520,00 € statt wie bisher nur 450,00 € im Monat steuerfrei verdienen können.
 
Was bedeutet eine Anhebung der monatlichen Verdienstobergrenze für Minijobs für Arbeitnehmer und Arbeitgeber? Was wird zu beachten sein?
 
Beate Puplick, Rechtsanwältin und Notarin, Fachanwältin für Arbeitsrecht wird am Dienstag, 01. Februar 2022, ab ca. 17:30 Uhr in der Sendung „Hier und heute“ im WDR Fernsehen auf diese und andere Fragen interessante Antworten geben.
 
Den Link zum Live-Stream im Internet finden Sie hier (ab Minute 1:08:30): WDR "Hier und heute" (Link leider nicht mehr verfügbar)
 
Beste Grüße von der Kronenburg!
 
Ihre
Kanzlei Dr. Puplick & Partner mbB Rechtsanwälte | Notare
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