Aktuelle Nachrichten

LAG Hamm (Westfalen), Urteil vom 14.03.2017, Az. 14 Sa 1397/16

(Revision eingelegt unter dem Az. 10 AZR 366/17)

Das Praxisproblem

Vereinbaren die Parteien in einem Arbeitsvertrag für den Fall der Beendigung des Arbeitsverhältnisses die Zahlung eines Ausgleichsanspruches und regeln die Parteien dabei gleichzeitig die Berechnungsgrundlagen

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), Urteil vom 05.09.2017, Beschwerde-Nummer 61496/08

Das Praxisproblem

In Arbeitsverträgen mit Arbeitnehmern wird häufig vereinbart, dass der Arbeitnehmer nicht berechtigt ist, den dienstlich ihm zur Verfügung gestellten Computer auch für private Zwecke zu nutzen.

LAG Düsseldorf, Urteil vom 29.08.2017, 14 Sa 334/17

Das Praxisproblem

Arbeitnehmer haften im Fall grober Fahrlässigkeit oder bei Vorsatz auf den gesamten dem dem Arbeitgeber entstandenen Schaden.

Wie in jedem Jahr seit der Gründung der Kanzlei im Jahr 1991 bilden wir auch in diesem Jahr wieder aus.

These

Der Mittelstand wird sich mit der Digitalisierung des Bauens befassen müssen. Dabei ist darauf zu achten, dass BIM ("Building Information Modeling") den Baubeteiligten Nutzen bringen soll und das Bauen nicht komplizierter machen darf.

Landgericht Dortmund, Urteil vom 03.02.2017 - 17 S 125/16

Das Praxisproblem

In einer Wohnungseigentümergemeinschaft, die nur aus zwei Parteien besteht, verzichten die Eigentümer häufig auf die Bestellung eines Verwalters.

OLG München , Urt. v. 16.07.2014 - 13 U 4413/13; BGH Beschluss v. 17.05.2017 - VII ZR 222/14

Das Praxisproblem

Bereits im Jahr 2008 hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass Umplanungskosten für die Nachbesserung eigener mangelhafter Planungsleistungen

OLG Köln, Urt. v. 23.03.2017 - 16 U 153/16

Das Praxisproblem

Es ist gar nicht so selten, dass ein Architektenvertrag zwischen privatem Bauherrn und Architekten nicht im Büro des Architekten, sondern beim Bauherrn zu Hause geschlossen wird.

Wir brauchen Ihre Zustimmung!

Diese Webseite verwendet Google Maps um Kartenmaterial einzubinden. Bitte beachten Sie, dass hierbei Ihre persönlichen Daten erfasst und gesammelt werden können.
Um die Google Maps Karte zu sehen stimmen Sie bitte zu, dass diese vom Google-Server geladen wird. Weitere Informationen finden sie HIER