Aktuelle Nachrichten

BGH, Urteil vom 04.07.2017, Az. II ZR 319/15

Das Praxisproblem

Der Geschäftsführer einer GmbH hat gemäß § 64 S. 1 GmbHG der Gesellschaft die Zahlungen zu ersetzen, die nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft oder nach der Feststellung von deren Überschuldung, geleistet werden.

OLG München, Urteil vom 09.08.2017, Az. 7 U 2663/16

Das Praxisproblem

Nicht jedes Startup ist erfolgreich, mitunter scheitern Unternehmensgründungen bereits im Gründungsstadium oder die Gründung wird – aus welchen Gründen auch immer – nicht weiter verfolgt.

BGH, Urteil vom 19.07.2017, Az. VIII ZR 278/16

Das Praxisproblem

Ein Verbraucher kauft von einem Händler ein Gebrauchtfahrzeug.

25 Oktober

Besonders freuen wir uns, dass Herr Rechtsanwalt Dr. Thorsten Olav Lau soeben die Befugnis erhalten hat, den Titel „Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht“ zu führen.

BAG, Urteil vom 29.06.2017, Az. 2 AZR 597/16

Das Praxisproblem

Der Arbeitgeber hat den Verdacht, dass sein Arbeitnehmer eine schwerwiegende Pflichtverletzung begeht. Eine Straftat liegt nicht vor.

LAG Düsseldorf, Urteil vom 12.04.2017, Az. 7 Sa 121/16

(Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt unter dem Az. 10 AZN 456/17)

Das Praxisproblem

In Arbeitsverträgen werden Sonderzahlungen in der Regel als freiwillige soziale Leistungen bezeichnet, auf die auch bei wiederholter Auszahlung kein Rechtsanspruch besteht.

LAG Hamm (Westfalen), Urteil vom 14.03.2017, Az. 14 Sa 1397/16

(Revision eingelegt unter dem Az. 10 AZR 366/17)

Das Praxisproblem

Vereinbaren die Parteien in einem Arbeitsvertrag für den Fall der Beendigung des Arbeitsverhältnisses die Zahlung eines Ausgleichsanspruches und regeln die Parteien dabei gleichzeitig die Berechnungsgrundlagen

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), Urteil vom 05.09.2017, Beschwerde-Nummer 61496/08

Das Praxisproblem

In Arbeitsverträgen mit Arbeitnehmern wird häufig vereinbart, dass der Arbeitnehmer nicht berechtigt ist, den dienstlich ihm zur Verfügung gestellten Computer auch für private Zwecke zu nutzen.

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