Immobilienrecht

BVerwG, Beschluss vom 05.06.2013, Az. 7 B1.13

Erfasst die Privilegierung von "Kinderlärm" gemäß § 22 Abs. 1a BImSchG nur die unmittelbar von den Kindern und deren körperlichen Aktivitäten verursachten Geräusche, oder auch die mittelbar – etwa durch die Nutzung von Spielgeräten - verursachten Geräuschentwicklungen?

Das Praxisproblem

Oftmals werden große Grundstücke, die mit unterschiedlichen Gebäuden und Einrichtungen bebaut sind, nachträglich geteilt und die Einzelgrundstücke veräußert.

Wie ist das Urheberrecht des Architekten mit dem Nutzungsinteresse des Eigentümers abzuwägen?

Führen mündlich zwischen dem Bauherrn und dem Architekten besprochene Kostenvorstellungen dazu, dass diese verbindlich einzuhalten sind?

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