Baurecht

Das Praxisproblem:

Im BauKammergesetz (BauKaG NRW) sind die Voraussetzungen geregelt, unter denen in Nordrhein-Westfalen die geschützte Berufsbezeichnung "Architekt" geführt werden darf.

Das Praxisproblem:

Der Architekt ist – wie auch andere Werkunternehmer – daran interessiert, seine Vergütungsansprüche zu sichern und möglichst leicht durchzusetzen.

Das Praxisproblem:

Architekten sind immer häufiger den Sonderwünschen der Bauherrn ausgesetzt.

Das Praxisproblem:

Aufgrund der ständig steigenden Energiekosten wird es für Hauseigentümer auch aus wirtschaftlichen Gründen immer sinnvoller, eine Fassadendämmung vorzunehmen.

 

 

OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 23.07.2013, Az. 6 U 122/12; BGH, Beschluss vom 25.06.2015, Az. VII ZR 238/13 (NZB zurückgewiesen)

Das Praxisproblem

Gibt der Auftragnehmer zum Abschluss einer Werkleistung ein Angebot ab, so wird die entsprechende Kalkulation meist auf Grundlage der Angaben des Auftraggebers erfolgen.

KG, Urteil vom 27.11.2012, Az. 27 U 25/09; BGH Urteil vom 23.04.2015, Az. VII ZR 49/13 (NZB zurückgewiesen)

Das Praxisproblem

Auch ein Architektenvertrag ist ein Werkvertrag. Der Architekt schuldet damit dem Bauherrn als werkvertraglichen Erfolg ein mangelfreies Bauwerk.

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