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Am 01. Januar 2015 tritt das neue Mindestlohngesetz (MiLoG) in Kraft. Dieses Gesetz enthält wesentliche Regelungen für Arbeitgeber. Welche Anforderungen stellt das Gesetz konkret an den Arbeitgeber? Welche Haftungsrisiken bestehen für Auftraggeber und Generalunternehmer?

Sie haben es der Presse entnommen: Die Landesregierung NRW wird in Kürze das Gesetz zur Erhöhung der Grunderwerbsteuer in den Landtag einbringen. Mit Wirkung zum 01.01.2015 soll die Grunderwerbsteuer von derzeit 5 % auf 6,5 % angehoben werden.

LAG Hessen, Urteil vom 17.02.2014, Az. 16 Sa 1299/13

Kann einem langjährigen Mitarbeiter außerordentlich gekündigt werden, der eine Arbeitszeiterfassung manipuliert hat?

ArbG Bonn Urteil vom 08.04.2014 – 6 Ca 3135/13

Ändert sich die Fälligkeit für die Zahlung einer Abfindung, wenn der Arbeitnehmer vor dem eigentlich vorgesehenen Termin für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorzeitig ausscheidet?

I. Bisherige Problemstellung

Zunehmend wünschen sich sowohl die Arbeitgeber als auch die Arbeitnehmer eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses auch über das Erreichen der Regelaltersrente hinaus.

Das Tarifautonomiestärkungsgesetz und seine Regelungen zum Mindestlohngesetz (MiLoG). 

BAG, Urteil vom 21.10.2014, Az: 9 AZR 956/12

Dürfen Arbeitsverträge für ältere Arbeitnehmer mehr Urlaubstage vorsehen als für jüngere Arbeitnehmer?

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26.11.2013, Az. 2 A 1227/13

Unter welchen Voraussetzungen steht Nachbarn ein Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten gegen eine ungenehmigte Nutzungsänderung zu? 

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