10 Dezember

Neue Gesetze und Verordnungen 2015

Mindestlohngesetz

Ab dem 01.01.2015 haben alle Arbeitnehmer einen Anspruch auf den Mindestlohn i.H.v. 8,50 € je Zeitstunde. Ausgenommen von dieser Regelung sind Minderjährige ohne Berufsabschluss, Auszubildende, Praktikanten, die ein Pflichtpraktikum machen, sowie Praktika, die nicht länger als drei Monate andauern. Es gelten verschärfte Dokumentationspflichten. Beauftragt ein Unternehmer ein anderes Unternehmen mit Werk- oder Dienstleistungen haftet das Unternehmen gegenüber den Arbeitnehmern des Auftragnehmers auf Zahlung des Mindest-Nettolohnes. Verstöße gegen das Gesetz stellen eine Ordnungswidrigkeit dar.

Pflegestärkungsgesetz

Leistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen werden spürbar ausgeweitet. Der Pflegebedürftigkeitsbegriff wird neu definiert. Ein neues Begutachtungsverfahren wird eingeführt. Die bisherige Unterscheidung zwischen Pflegebedürftigen mit körperlichen Einschränkungen und Demenzkranken wird wegfallen. Arbeitnehmer haben einen erweiterten Anspruch auf Gewährung einer Pflegezeit von Angehörigen. Der Begriff des Angehörigen wird weiter gefasst. Die Regelung gilt jedoch nur in Betrieben mit mehr als 25 Arbeitnehmern.

Sozial- und Sozialversicherungsgesetze

Die Beitragsbemessungsgrenzen ändern sich, wie Sie dem weiteren Artikel aus diesem Newsletter entnehmen können.

Der gesetzlich vorgeschriebene Beitrag für die Krankenversicherung sinkt von 15,5 % auf 14,6 % des Bruttoeinkommens. Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilten sich den Beitragssatz mit jeweils 7,3 %

Der Bund übernimmt die Finanzierung des BAföG ab dem 01.01.2015 vollständig. Inhaltliche Änderungen, insbesondere eine Änderung der Bedarfssätze und der Einkommensfreibeträge sollen erst ab 2016 erfolgen.

Lebensversicherungsreformgesetz

Mit diesem Gesetz wird der Garantiezins für neue Verträge von 1,75 % auf 1,25 % abgesenkt.

Bei Altverträgen gilt: Ist ein Versicherungsunternehmen finanziell schlecht aufgestellt, muss es Kunden weniger bis gar nicht an seinen Bewertungsreserven beteiligen.

Reform des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz

Mit der Reform wird das Elterngeld Plus eingeführt. Mit diesem Gesetz erhalten die Eltern erweiterte Wahlmöglichkeiten zur Betreuung ihres Kindes in den ersten Lebensjahren. Insbesondere sollen Eltern belohnt werden, die sich Erwerbs- und Erziehungsarbeit für mindestens vier Lebensmonate ihres Kindes gleichberechtigt teilen.

Steuergesetze

Die Kirchensteuer wird auf Kapitalerträge von Banken automatisch einbehalten.

Energieeinsparverordnung

Öl und Gasheizungen, die älter als 30 Jahre sind, sind ab 2015 auszutauschen. Hiervon ausgenommen sind Immobilienbesitzer, die das Haus oder die Wohnung bereits zum 01.02.2002 selbst bewohnt haben. Ausgenommen sind weiterhin so genannte Brennwertkessel und Niedertemperatur-Heizkessel, die einen höheren Wirkungsgrad haben.

Melderecht

Das Melderecht wird deutschlandweit vereinheitlicht. Außerdem müssen Vermieter bei der An-und Abmeldung des Mieters beim Einwohnermeldeamt wieder mitwirken und dem Mieter den Ein- oder Auszug innerhalb von zwei Wochen schriftlich oder elektronisch bestätigen.

Mess-und Eichgesetz

Dieses Gesetz löst das Eichgesetz ab. Für die Verwender von Messgeräten und auch von Messwerten ergeben sich dadurch zum Teil neue Regelungen. Verwender von Messwerten sind erstmals in die gesetzlichen Regelungen einbezogen. Verwendungsbereiche sind dabei unter anderem Ladentischwaagen, Fahrzeugwaagen, Personenwaagen im medizinischen Bereich, Zapfsäulen an Tankstellen, Abgas-Messgeräte, Gaszähler, Wasserzähler, Stromzähler, Taxameter in Taxen, Ausschankmaße etc.
 


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Dr. Alexander Puplick, Notar, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Beate Puplick, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Fachanwältin für Familienrecht, Wirtschaftsmediatorin
Dr. Thorsten Olav Lau, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Cordula Zimmermann, Fachanwältin für Arbeitsrecht

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