Kündigung

 

 

Begriff der Kündigung

Eine Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, die das Arbeitsverhältnis entweder sofort oder nach Ablauf einer Kündigungsfrist beenden soll.

Die Kündigung ist einseitig, d. h. der andere Vertragspartner muss mit ihr nicht einverstanden sein, damit sie rechtlich wirksam wird.

Begriff der Kündigung

Eine Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, die das Arbeitsverhältnis entweder sofort oder nach Ablauf einer Kündigungsfrist beenden soll.

 

 

Bei einer Änderungskündigung wird das gesamte Arbeitsverhältnis zunächst gekündigt. Zugleich wird ein neues Arbeitsverhältnis angeboten, zu den geänderten Bedingungen.

Der Begriff Änderungskündigung ist daher missverständlich.

10 Februar

 

Mit einer Teilkündigung sollen gegen den Willen der anderen Vertragspartei einzelne Bestimmungen des Vertrages einseitig herausgenommen werden und der Rest des Arbeitsvertrages bestehen bleiben.

Teilkündigungen sind unzulässig und daher unwirksam.

10 Februar

 

Von einer Druckkündigung wird gesprochen, wenn Dritte gegenüber dem Arbeitgeber Nachteile androhen, falls dieser nicht einen bestimmten Arbeitnehmer entlässt.

Ist das Verlangen der Arbeitnehmer objektiv gerechtfertigt, kann eine personen- oder verhaltensbedingte Kündigung des jeweiligen Arbeitnehmers begründet sein.

 

 

Bei der vorsorglichen Kündigung wird das Arbeitsverhältnis gekündigt. Zugleich behält sich der Kündigende vor, die Kündigung unter Umständen wieder zurückzunehmen.

Im Gegensatz zu der sog. bedingten Kündigung ist die vorsorgliche Kündigung wirksam.

  

 

Alkoholmissbrauch kann sich auf das Arbeitsverhältnis auswirken.

 

Das Kündigungsschutzgesetz kennt die Kündigung wegen Krankheit als einen der Hauptanwendungsfälle der personenbedingten Kündigung.

Neben körperlichen Erkrankungen können auch Suchtkrankheiten und seelische Erkrankungen eine Kündigung rechtfertigen.

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