10 Februar

Vorsorgliche/bedingte Kündigung

 

 

Bei der vorsorglichen Kündigung wird das Arbeitsverhältnis gekündigt. Zugleich behält sich der Kündigende vor, die Kündigung unter Umständen wieder zurückzunehmen.

Im Gegensatz zu der sog. bedingten Kündigung ist die vorsorgliche Kündigung wirksam.

 

Bei der bedingten Kündigung macht man die Wirksamkeit oder Unwirksamkeit der Kündigung von dem Eintritt eines bestimmten Umstandes abhängig. Unzulässig ist daher z. B. die Kündigung für den Fall, dass ein Arbeitnehmer seine Leistung nicht verbessert. Unzulässig ist auch eine Kündigung für den Fall, dass ein bestimmter Auftrag nicht erteilt wird. Weiterhin ist es nicht möglich, dass eine Kündigung gegenstandslos sein soll, sobald ein bestimmter Auftrag erteilt wird.

 

Haftungsausschluss

Wir stellen diese ausgewählten Informationen zu verschiedenen Rechtsgebieten bereit. Dabei verfolgen wir das Ziel, allen Besuchern unserer Homepage aktuelle und exakte Informationen zur Verfügung zu stellen. Für Kritik und Anregungen sind wir jederzeit dankbar. Sollten wir von Fehlern erfahren, werden wir diese korrigieren. Wir übernehmen keine Haftung für die Angaben in dieser Informationsplattform. Die Angaben sind nur Informationen allgemeinrechtlicher Art, die nicht auf die besonderen Bedürfnisse bestimmter Personen im Einzelfall abgestimmt sind. Die Informationen sind nicht umfassend, vollständig oder verbindlich.

Diese Informationen dienen insbesondere nicht der juristischen Beratung im Einzelfall. Sie ist nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt.

danke

 

Gelesen 30482 mal

Wir brauchen Ihre Zustimmung!

Diese Webseite verwendet Google Maps um Kartenmaterial einzubinden. Bitte beachten Sie, dass hierbei Ihre persönlichen Daten erfasst und gesammelt werden können.
Um die Google Maps Karte zu sehen stimmen Sie bitte zu, dass diese vom Google-Server geladen wird. Weitere Informationen finden sie HIER