Kündigung

 

 

Voraussetzungen verhaltensbedingter Kündigung

Eine Kündigung kann sozial gerechtfertigt sein, wenn sie durch das Verhalten des Arbeitnehmers bedingt ist.

 

Das Gesetz enthält keine Definition des personenbedingten Grundes für die Kündigung.

Es müssen jedoch Gründe in der Person des Arbeitnehmers liegen, mithin die die persönlichen Eigenschaften und Fähigkeiten des Arbeitnehmers betreffen.

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