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LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.08.2015, Az. 19 Sa 819/15, 19 Sa 827/15, 19 Sa 1156/15

Das Praxisproblem

Mit Datum vom 01.01.2015 wurde der grundsätzlich geltende Mindestlohn in Höhe von 8,50 € je Stunde gesetzlich festgeschrieben.

Publiziert in Arbeitsrecht

BAG vom 19.11.2014, Az. 5 AZR 1101/12

Mit der Einführung des Mindestlohngesetzes am 01.01.2015 ist für jede Zeitstunde ein Mindestlohn i.H.v. 8,50 € brutto zu zahlen. Soll das auch für Bereitschaftsdienstzeiten gelten, in denen der Arbeitnehmer nur zeitweise seine Arbeitsleistung erbringt?

Publiziert in Arbeitsrecht

Am 01. Januar 2015 tritt das neue Mindestlohngesetz (MiLoG) in Kraft. Dieses Gesetz enthält wesentliche Regelungen für Arbeitgeber. Welche Anforderungen stellt das Gesetz konkret an den Arbeitgeber? Welche Haftungsrisiken bestehen für Auftraggeber und Generalunternehmer?

Publiziert in Arbeitsrecht

Das Tarifautonomiestärkungsgesetz und seine Regelungen zum Mindestlohngesetz (MiLoG). 

Publiziert in Arbeitsrecht

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