Gewerblicher Rechtsschutz

Das Praxisproblem:

Das Markengesetz gewährt dem Inhaber einer in das Markenregister eingetragenen Marke das ausschließliche Recht, diese Marke im Rechtsverkehr für die Waren und Dienstleistungen zu nutzen, für welche die Marke eingetragen ist.

Das Praxisproblem:

Viele Abläufe im Büroalltag oder auch im privaten Bereich sind mittlerweile auf die ständige Verfügbarkeit einer DSL Verbindung zum Internet hin zugeschnitten.

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