12 Dezember

Neues von der Energieeinsparungsverordnung - deutlich strengere Regeln absehbar

Hausbauer müssen sich in Zukunft auf deutlich strengere Energievorschriften einstellen: Die Bundesregierung hat am 16.10.2013 den Entwurf einer neuen Energieeinsparungsverordnung beschlossen und dabei die vom Bundesrat geforderten Änderungen übernommen.

Die neue Verordnung enthält im Wesentlichen folgende Maßnahmen:

  • Der zulässige Jahresenergiebedarf aller Neubauten soll in den Jahren 2014 und 2016 um jeweils 12,5% sinken. Der maximal erlaubte Wärmeverlust durch die Gebäudehülle soll sich um jeweils 10% reduzieren.
     
  • Für bestehende Gebäude sieht die neue EnEV weder verschärfte Einsparregeln noch neue Nachrüstpflichten vor.
     
  • Die energetischen Kennwerte sind bei Verkauf und Vermietung in Immobilienanzeigen mit anzugeben. Dabei sind die Energiekennwerte auf die Wohnfläche und nicht wie bisher auf die Gebäudenutzfläche zu beziehen.
     
  • Verkäufer und Vermieter sind verpflichtet, den Energieausweis an den Käufer beziehungsweise den Mieter zu übergeben. Der Energieausweis muss bereits bei der Besichtigung vorgelegt werden.
     
  • Eingeführt werden soll ferner ein unabhängiges Stichprobenkontrollsystem. Ein Betretungsrecht für Wohnung wird es nicht geben.
     

Anlass für die Novellierung ist eine neue EU-Richtlinie aus dem Jahr 2010. Es ist davon auszugehen, dass die neue Verordnung im Frühsommer 2014 in Kraft treten wird.


Wir stehen Ihnen gerne jederzeit beratend zur Verfügung. Sprechen Sie uns an!


Dr. Alexander Puplick, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Verwaltungsrecht

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