Hausbauer müssen sich in Zukunft auf deutlich strengere Energievorschriften einstellen: Die Bundesregierung hat am 16.10.2013 den Entwurf einer neuen Energieeinsparungsverordnung beschlossen und dabei die vom Bundesrat geforderten Änderungen übernommen.
Die neue Verordnung enthält im Wesentlichen folgende Maßnahmen:
- Der zulässige Jahresenergiebedarf aller Neubauten soll in den Jahren 2014 und 2016 um jeweils 12,5% sinken. Der maximal erlaubte Wärmeverlust durch die Gebäudehülle soll sich um jeweils 10% reduzieren.
- Für bestehende Gebäude sieht die neue EnEV weder verschärfte Einsparregeln noch neue Nachrüstpflichten vor.
- Die energetischen Kennwerte sind bei Verkauf und Vermietung in Immobilienanzeigen mit anzugeben. Dabei sind die Energiekennwerte auf die Wohnfläche und nicht wie bisher auf die Gebäudenutzfläche zu beziehen.
- Verkäufer und Vermieter sind verpflichtet, den Energieausweis an den Käufer beziehungsweise den Mieter zu übergeben. Der Energieausweis muss bereits bei der Besichtigung vorgelegt werden.
- Eingeführt werden soll ferner ein unabhängiges Stichprobenkontrollsystem. Ein Betretungsrecht für Wohnung wird es nicht geben.
Anlass für die Novellierung ist eine neue EU-Richtlinie aus dem Jahr 2010. Es ist davon auszugehen, dass die neue Verordnung im Frühsommer 2014 in Kraft treten wird.
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Dr. Alexander Puplick, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Verwaltungsrecht
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