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26 April

Formale Anforderungen an ein Mieterhöhungsverlangen

Wie können auch Sie als Vermieter die Miete auf die ortsübliche Vergleichsmiete wirksam anpassen?

Nach § 558 BGB kann der Vermieter die Zustimmung des Mieters zu einer Erhöhung der Miete bis zu ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen.

Ein Mieterhöhungsverlangen setzt folgendes voraus:

  1. Die Mieterhöhung darf innerhalb von drei Jahren nicht mehr als 20 % betragen (Kappungsgrenze),
  2. Das Mieterhöhungsverlangen muss mindestens in Textform erklärt werden,
    1. Aus der Erklärung muss hervorgehen, dass die Zustimmung zu einer Mieterhöhung innerhalb einer Frist von zwei Monaten erbeten wird.
    2. Die Zustimmung muss schriftlich erfolgen, wenn die Parteien es vereinbart haben oder der Mietvertrag für länger als 1 Jahr geschlossen wurde.
    3. Das Mieterhöhungsverlangen muss an alle Mieter adressiert sein,
    4. auch die Zustellung muss an alle Mieter erfolgen,
  1. Die Erhöhung muss begründet werden,
  2. Vergleichsmaßstab: Mietpreisspiegel oder ähnliche Begründungsmittel iSd § 558a Abs. 2 BGB,
    1. Aus dem Begründungsmittel nach § 558a Abs.2 BGB muss sich ergeben, dass die aktuelle Miete unter der ortsüblichen Miete liegt,
    2. Die aktuelle Miete, die Quadratmeterzahl und die neue Gesamtmiete muss aufgeführt werden,
  1. Eine Erhöhung darf nur alle 15 Monate erfolgen,
  2. Das Mieterhöhungsverlangen muss unterzeichnet sein.

 

Hierzu folgende Anmerkungen:

Die Kappungsgrenze beträgt in Ausnahmefällen 15%, wenn „die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen in einer Gemeinde“ gefährdet ist. Dieses ist in NRW nur noch in Münster, Telgte, Düsseldorf, Köln, Bonn und einigen weiteren Gemeinden im Rheinland der Fall, wie sich aus der Mieterschutzverordnung NRW ergibt.

Für die Begründung der Mieterhöhung kann auf einen qualifizierten Mietspiegel, eine Auskunft aus einer Mieterdatenbank, ein Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen oder die Benennung von Entgelten für einzelne (mindestens drei) vergleichbare Wohnungen zurückgegriffen werden. Regelmäßig erfolgt ein Rückgriff auf einen qualifizierten Mietspiegel, soweit dieser vorhanden ist. Für Dortmund gilt noch bis zum 31.12.2022 der Dortmunder Mietspiegel.

Je nach Rechtsform des Vermieters sind Besonderheiten zu beachten. Bei Bedarf stehen wir Ihnen für eine Beratung gerne zur Verfügung.

 

Gerne beraten wir Sie, bitte sprechen Sie uns an.

 

 

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