10 Dezember

Sozialversicherungsrechengrößen für 2016 vom Bundeskabinett beschlossen

Die nachfolgend dargestellten Bezugsgrößen sind für zahlreiche Werte in der Sozialversicherung von Bedeutung.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales führt hierzu aus: Mit der Verordnung werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß der Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr (2014) turnusgemäß angepasst. Die Werte werden – wie jedes Jahr – auf Grundlage klarer, unveränderter gesetzlicher Bestimmungen mittels Verordnung festgelegt. Die den Sozialversicherungsrechengrößen 2016 zugrundeliegende Einkommensentwicklung im Jahr 2014 betrug im Bundesgebiet 2,66%, in den alten Bundesländern 2,54% und in den neuen Bundesländern 3,39%. Bei der Ermittlung der jeweiligen Einkommensentwicklung wird auf die Veränderung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer ohne Personen in Arbeitsgelegenheiten mit Entschädigung für Mehraufwendungen („Ein-Euro-Jobs“) abgestellt.

Rechengrößen der Sozialversicherung  2016:

  West   Ost  
  Monat Jahr Monat Jahr
Beitragsbemessungsgrenze:
allgemeine Rentenversicherung
6.200,00 € 74.400,00 € 5.400,00 € 64.800,00 €
Beitragsbemessungsgrenze:
knappschaftliche Rentenversicherung
7.650,00 € 91.800,00 € 6.650,00 € 79.800,00 €
Beitragsbemessungsgrenze:
Arbeitslosenversicherung
6.200,00 € 74.400,00 € 5.400,00 € 64.800,00 €
Versicherungspflichtgrenze:
Kranken- u. Pflegeversicherung
4.687,50 € 56.250,00 € 4.687,50 € 56.250,00 €
Beitragsbemessungsgrenze:
Kranken- u. Pflegeversicherung
4.237,50 € 50.850,00 € 4.237,50 € 50.850,00 €
Bezugsgröße in der Sozialversicherung 2.905,00 €* 34.860,00 €* 2.520,00 € 30.240,00 €
vorläufiges Durchschnittsentgelt/Jahr
in der Rentenversicherung
36.267,00 € 36.267,00 € 36.267,00 € 36.267,00 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

* In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gilt dieser Wert bundeseinheitlich.

Der Bundesrat hat in seiner 939. Sitzung am 27.11.2015 seine Zustimmung zur Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2016 erteilt.

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Beate Puplick, Fachanwältin für Arbeitsrecht
Cordula Zimmermann, Fachanwältin für Arbeitsrecht

 

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