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Das Praxisproblem:

§ 4 Nr. 3 VOB/B sieht u. a. eine Hinweispflicht des Nachunternehmers für den Fall vor, dass die Arbeiten des Vorunternehmers mangelhaft sind und daher auch bei seinem Gewerk zu Mängeln führen können.

Das Praxisproblem:

Die Prüfung der Schlussrechnung durch den Auftraggeber hat weitreichende Folgen. Die Prüfbarkeit der Rechnung ist Fälligkeitsvoraussetzung nach der VOB/B. Der Auftraggeber ist mit dem Einwand der fehlenden Prüfbarkeit der Schlussrechnung ausgeschlossen, wenn er diese tatsächlich geprüft hat.

Das Praxisproblem:


Werkvertragsrecht oder Dienstvertragsrecht? Die Antwort auf diese Frage hat weitreichende Auswirkungen:

Das Praxisproblem:

Wird der Architekt nicht nur mit der Planung, sondern auch mit der Bauüberwachung beauftragt, stellt sich die Frage, wie genau der Architekt die beteiligten Handwerker überwachen muss und was er als selbstverständlich voraussetzen darf.

I. Das Praxisproblem
Jeder dürfte die Postwurfsendung "Einkauf Aktuell" kennen, welche jeweils am Samstag bundesweit, an alle Haushalte verteilt wird.

I. Das Praxisproblem
Ein durch die Gesellschaft aufgenommenes Bankdarlehen mit einem Lebensversicherungsvertrag abzusichern, ist keine unübliche Vorgehensweise.

01 Januar

Compliance – Ein Thema für jedes Unternehmen

Der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) definiert Compliance als die in der Verantwortung des Vorstands liegende Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und unternehmensinternen Richtlinien.

I. Das Praxisproblem
Zur Sicherung der Vertragserfüllung lässt sich der Gläubiger einer Leistung häufig Sicherheiten gewähren.

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