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OVG NRW, Beschluss vom 12.01.2015 – 2 B 1386/14

Das Praxisproblem

Eine Vielzahl von Bauvorhaben wird von den Baubehörden im vereinfachten Verfahren gemäß § 68 Abs. 1 BauO NW entschieden. Es findet dann nur eine eingeschränkte Prüfung der bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Vorschriften statt.
Führt dieses für den Nachbarn auch nur zu einem eingeschränkten Schutz?

VG Hamburg, Beschluss vom 09.03.2016, Az. 7 E 6767/15

Das Praxisproblem:

Der neu eingefügte § 246 Abs. 14 BauGB sieht vor, dass von sämtlichen Vorschriften im Baugesetzbuch abgewichen werden kann, wenn dies zur Errichtung dringend benötigter Unterkünfte für Flüchtlinge dient und Unterkunftsmöglichkeiten im Gebiet der betroffenen Gemeinde anderweitig nicht zur Verfügung gestellt werden können.

OVG NRW, Beschluss vom 13.11.2014, Az. 2 B 1111/14

Das Praxisproblem

Die Übermittlung von Schreiben erfolgt nicht mehr nur durch Brief oder per Fax sondern häufig per E-Mail. Auch Behörden sind dazu übergegangen, Schreiben oder Mitteilungen per E-Mail zu übersenden.

BAG, Urteil vom 17.12.2015, Az. 6 AZR 186/14

Wird ein Arbeitnehmer von der Arbeit unter Fortzahlung der Vergütung freigestellt, steht der Zahlung keine Gegenleistung gegenüber. Es handelt sich also um eine unentgeltliche Zahlung. Der Insolvenzverwalter kann daher die Zahlung für die letzten vier Jahre vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens anfechten.

BAG, Urteil vom 09.12.2015, Az. 10 AZR 423/14

Haben Arbeitnehmer gemäß § 6 Abs. 5 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) Anspruch auf einen angemessenen Nachtarbeitszuschlag oder eine angemessene Anzahl bezahlter freier Tage, wenn keine tarifvertraglichen Regelungen bestehen?

BAG, Urteil vom 23.09.2015, Az. 5 AZR 767/13

Steht der Führung eines Arbeitszeitkontos und der Abgeltung von Mehrarbeit der Vereinbarung von Vertrauensarbeitszeit entgegen?

I. Das Praxisproblem
Die ungerechtfertigte Benachteiligung (Diskriminierung) von Arbeitnehmern und Auszubildenden wegen ihres Alters ist nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gesetzlich verboten (§§ 1, 7 Abs.1 AGG).

Das Praxisproblem:

Bereits in unserem vorhergehenden Newsletter 02/2012 hatten wir Sie darüber informiert, dass das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) auch auf einen GmbH-Geschäftsführer Anwendung findet.

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