EuGH verkündet sein Urteil in dem Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland; EuGH, C-377/17
04 Juli

EuGH verkündet sein Urteil in dem Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland; EuGH, C-377/17

Der EuGH ( Europäische Gerichtshof ) hat heute in dem Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland zur Verbindlichkeit der Mindest- und Höchstsätze der HOAI ( Honorar- und Gebührenordnung für Architekten und Ingenieure ) sein Urteil verkündet.

Das Gericht hat entschieden, dass die Regelungen zu Mindest- und Höchstsätzen nicht mit EU-  Recht vereinbar sind. Zur Begründung führte der EuGH aus, die Regelungen beschränkten in unzulässiger Weise die Niederlassungsfreiheit, weil sie Architekten und Ingenieuren nicht die Möglichkeit gäben, über niedrigere Preise am Markt in Wettbewerb zu treten. Im übrigen sei es der Bundesrepublik Deutschland nicht gelungen nachzuweisen, dass die in der HOAI vorgesehenen Mindestsätze geeignet sind, die Erreichung des Ziels einer hohen Qualität der Planungsleistungen zu gewährleisten und den Verbraucherschutz sicherzustellen.

Über die Konsequenzen, die aus dieser Entscheidung resultieren, haben wir bereits berichtet.

Gerne beraten wir Sie!

Dr. Alexander Puplick, Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Birgit Nill, Rechtsanwältin

 

Gelesen 2015 mal

Wir brauchen Ihre Zustimmung!

Diese Webseite verwendet Google Maps um Kartenmaterial einzubinden. Bitte beachten Sie, dass hierbei Ihre persönlichen Daten erfasst und gesammelt werden können.
Um die Google Maps Karte zu sehen stimmen Sie bitte zu, dass diese vom Google-Server geladen wird. Weitere Informationen finden sie HIER