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Im Rahmen des Versorgungsausgleichs werden alle während der Ehezeit von den Eheleuten erworbenen Anwartschaften auf eine Versorgung wegen Alters oder verminderter Erwerbsfähigkeit ausgeglichen. Wichtig ist, dass nur die während der Ehezeit erworbenen Anrechte in dem Ausgleichsverfahren Berücksichtigung finden. Nach gesetzlicher Definition wird unter Ehezeit die Zeit von Beginn des Monats, in dem die Ehe geschlossen worden ist, bis zu dem Ende des Monats vor der Zustellung des Scheidungsantrags, verstanden.

Publiziert in Versorgungsausgleich

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