Aus der Gesetzgebung: Der Brexit und keine Ende…
09 April

Aus der Gesetzgebung: Der Brexit und keine Ende…

Brexit-Übergangsgesetz (BrexitÜG), BGBl. I, 2019, S. 402 f.

Auch wenn es jetzt Anfang April 2019 – also schon nach dem ursprünglich von dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland geplanten Austrittsdatum des 29.03.2019 noch nicht ansatzweise absehbar ist,

wann oder unter welchen Umständen oder ob überhaupt das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union austritt, ist zumindest die deutsche Gesetzgebung weiter.

Im Bundesgesetzblatt ist am 03.04.2019 das „Gesetz für den Übergangszeitraum nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (Brexit-Übergangsgesetz – BrexitÜG) veröffentlicht worden.

Soweit von dem britischen Unterhaus das „Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft“ (EU ABl. C 66 1 vom 19.02.2019) doch noch ratifiziert werden sollte, sieht das BrexitÜG für den Übergangszeitraum bis (voraussichtlich) dem 31.12.2020 vor, dass das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland als Mitgliedstaat der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft anzusehen ist.

Weiter sollen für die Einbürgerung britischer Staatsangehöriger, die vor Ablauf des Übergangszeitraums einen Antrag auf Einbürgerung in Deutschland gestellt haben, erleichterte Einbürgerungsvorschriften gelten. Von diesen wird nicht verlangt, aus der britischen Staatsangehörigkeit auszuscheiden. Entsprechendes soll für deutsche Staatsangehörige gelten, die eine Einbürgerung in dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland beantragen. Eine doppelte Staatsangehörigkeit, welche durch das deutsche Staatsangehörigkeitsgesetz eigentlich vermieden werden soll, wird also hingenommen.

 

Gerne beraten wir Sie!

 

Dr. Alexander Puplick, Rechtsanwalt und Notar

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Dr. Thorsten Olav Lau, Rechtsanwalt

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Gelesen 1397 mal

Wir brauchen Ihre Zustimmung!

Diese Webseite verwendet Google Maps um Kartenmaterial einzubinden. Bitte beachten Sie, dass hierbei Ihre persönlichen Daten erfasst und gesammelt werden können.
Um die Google Maps Karte zu sehen stimmen Sie bitte zu, dass diese vom Google-Server geladen wird. Weitere Informationen finden sie HIER