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BAG, Urteil vom 23.09.2015, Az. 5 AZR 767/13

Steht der Führung eines Arbeitszeitkontos und der Abgeltung von Mehrarbeit der Vereinbarung von Vertrauensarbeitszeit entgegen?

Publiziert in Arbeitsrecht

Die Vereinbarung von Arbeitszeitkonten in der Praxis:

Mit einem Arbeitszeitkonto wird auf schriftliche oder elektronische Weise die tatsächlich geleistete Arbeit der Arbeitnehmer inklusive Urlaub, Krankheit und Überstundenzeiten nachgehalten und mit der arbeitsvertraglich oder tarifvertraglich zu leistenden Arbeitszeit verrechnet.

Publiziert in Arbeitsrecht

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