AG Frankfurt – Urteil vom 11.10.2017 – 32 C 365/17 (72)
Das Praxisproblem
Ein nicht so seltener Fall. Das Auto wird auf dem eigenen Grundstück an der Grenze zum Nachbarn abgestellt.
Dann wird das Auto durch herunterfallende Äste eines nachbarlichen Baumes beschädigt. Im Ergebnis stellt sich die Frage, ob der Nachbar für den Schaden aufkommen muss.
Die Entscheidung
Das Amtsgericht Frankfurt hatte einen Fall zu entscheiden, in welchem Walnüsse des auf das nachbarliche Grundstück herüberragenden Walnussbaums bei starkem Wind auf das dort abgestellte Auto des Nachbarn gefallen waren und einen Blechschaden von ca. 3.000 € verursacht hatten.
Der Nachbar wollte den Schaden ersetzt haben und erhob Klage, nachdem er der Auffassung war, dass der Baumeigentümer dafür Sorge zu tragen habe, dass von diesem keine Gefahr ausgeht. Ohne Erfolg, wie das Amtsgericht Frankfurt entschieden hat. Die Voraussetzungen für einen Schadenersatzanspruch lagen nach Auffassung des Gerichts nicht vor.
Der Baumeigentümer hatte sich korrekt verhalten, denn er hatte den Baum unter anderem regelmäßig zurück geschnitten.
Das Amtsgericht Frankfurt hat nochmals deutlich gemacht, dass ein Schadenersatzanspruch des Grundstückseigentümers nur dann besteht, wenn er schuldhaft und damit fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat. Dies war aber nicht der Fall. Zudem müsse im Herbst mit dem Herunterfallen von Nüssen von einem Walnussbaum gerechnet werden, denn dies ist eine natürliche Gegebenheit.
Die Praxisempfehlung
Entgegen landläufiger Meinung gibt es keine Garantiehaftung für Schäden, die auf dem Nachbargrundstück durch herabfallende Äste, umstürzende Bäume oder ähnliches verursacht werden. Gleichwohl besteht eine Haftung dann, wenn Verkehrssicherungspflichten schuldhaft missachtet werden.
Lassen Sie daher Ihre Bäume regelmäßig von einem Fachmann überprüfen und führen Sie dann notwendige Maßnahmen zeitnah durch. Fällt Ihnen beim Nachbarn eine gefährliche Situation auf, zögern Sie nicht, diesen nachweisbar auf diesen Umstand hinzuweisen. Dann kann er sich nicht darauf berufen, er habe nichts gewusst.
Im Übrigen sollten Nachbarn immer mit Augenmaß mit einander umgehen. Ein klärendes, freundliches Gespräch am Gartenzaun kann oftmals helfen.