16 Februar

Erbrecht

Unsere Leistungen im Erbrecht

Wir verfügen über langjährige Erfahrung im Bereich des Erbrechts. Im Erbrecht gibt es die unterschiedlichsten Fragestellungen und Konstellationen sowohl bei der Frage der Gestaltung von testamentarischen Verfügungen oder der Frage der vorweggenommenen Erbfolge zu Lebzeiten, als auch bei bzw. nach Eintritt des Erbfalls.

Es fällt schwer, sich mit Regelungen auseinanderzusetzen, die mit dem eigenen Tod oder dem eines nahestehenden geliebten Menschens zusammenhängen. Für Kinder gilt die Erörterung von Nachlassregelungen mit den Eltern oftmals als „Tabuthema“, da sie nicht den Eindruck erwecken wollen, auf das Vermögen der Eltern frühzeitig einen Anspruch zu erheben.

Regelmäßig belasten Unklarheiten nach einem Todesfall die Familie auf erhebliche weise. Insbesondere in diesem Bereich der menschlichen Grenzerfahrung kommt es darauf an, nicht lediglich rechtlichen Rat zu erteilen, sondern die individuelle Bedarfslage und das Bedürfnis des Ratsuchenden herauszuarbeiten.

Sowohl bei der Beratung vor einem Erbfall zu Lebzeiten, beispielsweise der Gestaltung von Testamenten, als auch bei der Prüfung der weiteren Vorgehensweise nach einem Erbfall sind die Konsequenzen und zwar nicht nur die rechtlichen, sondern ebenso die persönlichen, individuellen und wirtschaftlichen zu berücksichtigen und zu erörtern.

Besonders für Unternehmer ist die frühzeitige erbrechtliche Gestaltung der Lebens- und Vermögenssphäre von großer Bedeutung. So sollten Sie entscheiden, ob Sie Ihre Unternehmensnachfolge durch Unternehmensverkauf zu Lebzeiten oder durch eine vorweggenommene Erbfolge auf Ihre nachfolgenden Generationen regeln. Das gilt gerade dann, wenn Sie bestimmte Vermögensgegenstände nur bestimmten Personen oder Institutionen überlassen wollen.

Die Vorsorgeregelung hilft Ihnen und Ihrer Familie, zukünftige unerfreuliche Auseinandersetzungen im Familienkreis zu vermeiden. Sollte beim Erbfall der Nachlass unzureichend geregelt sein, ist es Ihr Recht, Probleme anzusprechen und notfalls auch gerichtlich zu klären. Darüber hinaus beraten wir Sie in Fragen zu Patientenverfügungen sowie Betreuungsvollmachten.

Gemeinsam mit Ihnen prüfen wir sorgfältig Ihre Bedarfslage und besprechen die weitere Vorgehensweise in allen Einzelheiten.

Dabei ist es sinnvoll, zu prüfen, ob zu Lebzeiten bereits Vorkehrungen getroffen werden sollen. Hierbei treten insbesondere folgende Fragestellungen auf:

 

  • Sie möchten über Möglichkeiten, Ihren Nachlass zu gestalten, Ihren letzten Willen niederzulegen beraten werden und sichergestellt wissen, dass Ihr letzter Wille auch nach Ihrem Tod respektiert wird?
  • Sie möchten Streitigkeiten zwischen Ihren Erben durch testamentarische Verfügungen oder lebzeitige Vereinbarungen vermeiden?
  • Sie wollen das eigene Lebenswerk, beispielsweise das von Ihnen geschaffene Unternehmen weitergeben?
  • Sie beschäftigt die Frage der Generationenfolge?
  • Sie haben eine Ihnen nahestehende Person verloren und möchten nun über Ihre Rechte und Pflichten aufgeklärt werden?
  • Sie sind Miterbe in einer Erbengemeinschaft und möchten bzw. müssen sich mit den anderen Miterben auseinandersetzen?
  • Sie fragen sich, wie einvernehmliche Lösungen zwischen den Miterben getroffen werden können und was die Folge wäre, wenn eine Einigung nicht möglich ist?
  • Sie sind durch ein Testament von dem Erbe ausgeschlossen und möchten sich über Ihre Rechte als Pflichtteilsberechtigter erkundigen?
  • Sie sind Vermächtnisnehmer oder als Erbe durch ein Vermächtnis belastet und fragen sich, wie die weitere Vorgehensweise ist?

 

Gerne unterstützen wir Sie beratend und übernehmen Ihre außergerichtliche sowie gegebenenfalls gerichtliche Vertretung.

 

Ihr Berater

Rechtsanwalt Dr. Alexander Puplick Notar

 

 

 
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