15 Februar

Erbrechtliche Mediation

 

 

Auch im Erbrecht kann die Mediation eine sinnvolle Alternative zur streitigen Auseinandersetzung zwischen den Erben bzw. Pflichtteilsberechtigten darstellen.

Die Mediation im Erb- oder auch Familienrecht ist dadurch gekennzeichnet, dass es um Konflikte im sozialen Nahraum geht, d.h. beteiligt sind Personen, die verwandtschaftlich oder verwandtschaftsähnlich miteinander verbunden sind.

Anders als beispielsweise im Arbeitsrecht ist oftmals ein vollständiger Abbruch der gegenseitigen Beziehung nicht möglich, da die Parteien auch im Streitfall verwandtschaftlich miteinander verbunden bleiben, unabhängig davon, ob sie regelmäßigen Umgang oder Kontakt pflegen.

Voraussetzung für eine Mediation ist immer, dass die jeweiligen Beteiligten bereit sind, sich an einen Tisch zu setzen und die Konflikte einvernehmlich zu regeln und Lösungen miteinander zu entwickeln.

Mediation ist somit ein freiwilliges Verfahren und setzt die gegenseitige Bereitschaft, eine praktische Zukunftslösung zu finden, voraus.

Als ausgebildete Mediatorin unterstützen wir Sie und fördern durch geeignete Kommunikations- und Verhandlungstechniken den Verständigungsprozess das Ziel einer nachhaltigen konfliktlösenden Vereinbarung mit Bestand für die Zukunft.

Als Mediatorin sind wir keine Schiedsrichter und urteilen bzw. entscheiden nicht.

Zu berücksichtigen ist, dass bei Inanspruchnahme einer Mediation keine einseitige Rechtsberatung durch uns erfolgen kann, vielmehr ist die Mediation dadurch gekennzeichnet, dass der Mediator allparteilich, d.h. nicht nur neutral, sondern interessengerecht für alle Beteiligten handelt.

 

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danke
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