11 Februar

Bauvertrag

 

 

Werkvertrag

Ein Werkvertrag ist ein Typ privatrechtlicher Verträge über den gegenseitigen Austausch von Leistungen, bei dem sich ein Teil verpflichtet, ein Werk gegen Zahlung einer Vergütung (Werklohn) durch den anderen Vertragsteil (Besteller) herzustellen.

In Abgrenzung zu einem Dienstleistungsvertrag schuldet der Werkunternehmer nicht nur eine Tätigkeit an sich, sondern einen werkvertraglichen Erfolg. Es werden unterschiedliche Formen von Werkverträgen unterschieden. Hierzu gehören Einheitspreisvertrag, Pauschalpreisvertrag und nach ihren rechtlichen Grundlagen „BGB-Werkvertrag“ und „VOB-Vertrag“.

 

Einheitspreisvertrag

Der Einheitspreisvertrag ist ein Bauvertrag, bei welchem für technisch und wirtschaftlich einheitliche Teilleistungen, deren Menge, Maße, Gewicht oder Stückzahl anzugeben sind, Einheitspreise angegeben bzw. vereinbart werden. Der in einer Schlussrechnung dann abzurechnende Endpreis resultiert aus der Multiplikation des Einheitspreises mit der Anzahl der hierfür tatsächlich erbrachten Menge. In der Regel werden Bauverträge als Einheitspreisverträge abgeschlossen. Oftmals kann es im Laufe des Bauvorhabens zu Abweichungen der durch den Auftragnehmer tatsächlich erbrachten Mengen und Massen gegenüber dem ursprünglichen Angebot kommen. Dann kann der Auftragnehmer in Abgrenzung zum Pauschalvertrag auch diese Mehrmengen grundsätzlich nach dem vereinbarten Einheitspreis abrechnen.

 

Pauschalpreisvertrag

Der Pauschalpreisvertrag ist wie der Einheitspreisertrag ein Leistungsvertrag. Er stellt im üblichen Baugeschehen aber die Ausnahme dar. Bei ihm wird die gesamte Bauleistung mit einer pauschalen Geldleistung vergütet. Deshalb sind grundsätzlich alle Einzelleistungen abgegolten, die zur Herstellung der vereinbarten Leistung gehören und für diese erforderlich sind.

 

Andere Verträge

Darüber hinaus existiert noch eine Vielzahl von anderen Vertragsformen, die ihre Grundlage in den vorgenannten Vertragsarten haben. Gemischte Vertragsformen sind häufig anzutreffen, wenn die erwarteten unterschiedlichen Planungs- und Bauleistungen in Teilen zusammengefasst werden sollen. Jede Vertragsform bietet Chancen und Risiken, die es zu Beginn des Projektes zu strukturieren gilt.

 

Unsere Leistung als Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht

Wir erarbeiten für Sie ein auf das konkrete Projekt abgestimmtes Vertragskonzept, das Risiken minimiert und die nötige Flexibilität zur wirtschaftlichen und schnellen Zielerreichung bietet.

In der Durchsetzung Ihrer Ansprüche aus dem Bauvertrag unterstützen wir Sie. Dabei prüfen wir die rechtlichen Möglichkeiten und erarbeiten mit Ihnen bedarfsgerechte Lösungen, die helfen, unnötige Prozesse zu vermeiden.

 

Haftungsausschluss

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danke

 


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