11 Februar

Bauträgerrecht

 

 

Das Bauträgerrecht befasst sich mit der Gestaltung von Bauträgerverträgen, der Gewährleistung und der Haftung von Bauträgern gegenüber den Erwerbern und der Zahlungsverpflichtung des Erwerbers gegenüber dem Bauträger nach der MaBV (Makler und Bauträgerverordnung).

 

Bei dem Bauträgervertrag handelt es sich um einen Werkvertrag, der die Errichtung eines Hauses oder eines vergleichbaren Bauwerkes auf einen Grundstück zum Gegenstand hat und zugleich die Verpflichtung des Unternehmers beinhaltet, dem Besteller das Eigentum an dem Grundstück zu übertragen. Bauträgerverträge enthalten mithin werkvertragliche und kaufvertragliche Elemente, zu denen noch Organisations-, Architekten- und Ingenieurleistungen hinzutreten. Bauträgerverträge sind fast immer umfangreich und komplex.

Von der Herstellungsverpflichtung (geschuldete Beschaffenheit, geschuldete Wohnfläche, Gestaltungsfragen) über die Abnahme und die Haftung des Bauträgers für Mängel, die Eigentumsverschaffung und die zu stellenden Sicherheiten bis zur Zwangsvollstreckungsunterwerfungserklärung sowie Mängel am Gemeinschaftseigentum existieren eine ganze Reihe von möglichen Konfliktpunkten.

 

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