11 Februar

Baunachbarrecht

 

 

Soll ein Bauvorhaben errichtet werden, sind meist auch Nachbarn betroffen. Diese haben eigene Rechte. Auf öffentlich-rechtliche Normen kann sich der Nachbar aber nur berufen, wenn die einzelne Norm auch so genannten drittschützenden Charakter hat. Dies ist bspw. bei Abstandsflächen und im Immissionsschutzrecht der Fall. Das allgemeine Gebot der Rücksichtnahme sollte stets geprüft werden.

 

 

Haftungsausschluss

Wir stellen diese ausgewählten Informationen zu verschiedenen Rechtsgebieten bereit. Dabei verfolgen wir das Ziel, allen Besuchern unserer Homepage aktuelle und exakte Informationen zur Verfügung zu stellen. Für Kritik und Anregungen sind wir jederzeit dankbar. Sollten wir von Fehlern erfahren, werden wir diese korrigieren.

Wir übernehmen keine Haftung für die Angaben in dieser Informationsplattform. Die Angaben sind nur Informationen allgemein-rechtlicher Art, die nicht auf die besonderen Bedürfnisse bestimmter Personen im Einzelfall abgestimmt sind.

Die Informationen sind nicht umfassend, vollständig oder verbindlich. Diese Informationen dienen insbesondere nicht der juristischen Beratung im Einzelfall. Sie ist nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt.

danke

 

Gelesen 41944 mal

Wir brauchen Ihre Zustimmung!

Diese Webseite verwendet Google Maps um Kartenmaterial einzubinden. Bitte beachten Sie, dass hierbei Ihre persönlichen Daten erfasst und gesammelt werden können.
Um die Google Maps Karte zu sehen stimmen Sie bitte zu, dass diese vom Google-Server geladen wird. Weitere Informationen finden sie HIER