09 Februar

Arbeitszeugnis

 

 

Arten von Zeugnissen

Man unterscheidet folgende Zeugnisse:

  • Beendigungszeugnis
  • Zwischenzeugnis
  • einfaches Zeugnis
  • qualifiziertes Zeugnis

 

 

Zwischenzeugnis

Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf ein Zwischenzeugnis, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt. Ein berechtigtes Interesse ist anerkannt, wenn der Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber gekündigt worden ist und die Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch einige Zeit auf sich warten lässt.

Ein Zwischenzeugnis kann jedoch auch dann beansprucht werden, wenn ein eigener Stellenwechsel geplant ist, Änderungen im Arbeitsbereich vorliegen wie Versetzung oder wie eine interne Versetzung oder ein Wechsel des Vorgesetzten.

Auch bei Insolvenz oder längeren Arbeitsunterbrechungen infolge Elternzeit kann ein Zwischenzeugnis verlangt werden.

Sinnvoll ist die Beantragung eines Zwischenzeugnisses auch dann, wenn ein neuer Betriebsinhaber eintritt oder ein Betriebsübergang stattfindet.

 

Einfaches Arbeitszeugnis

Beim einfachen Arbeitszeugnis werden lediglich Art und Dauer der Beschäftigung dargestellt , sowie die Tätigkeit des Arbeitnehmers, damit sichein zukünftiger Arbeitgeber ein klares Bild von seiner Tätigkeit machen kann.

Nicht in ein einfaches Zeugnis aufgenommen wird eine Bewertung der Tätigkeit des Arbeitnehmers.

Einfache Arbeitszeugnisse werden ausgestellt, wenn das Arbeitsverhältnis nur kurz andauerte.

 

Qualifiziertes Arbeitszeugnis

Bei einem qualifizierten Arbeitszeugnis wird nicht nur Art und Dauer der Beschäftigung aufgeführt, sondern darüber hinaus eine Bewertung der Leistung und des Verhaltens des Arbeitnehmers im Betrieb.

Das Zeugnis soll ein Gesamtbild ergeben. Die Beurteilung der Leistung muss sich daher an der Tätigkeitsbeschreibung und der Arbeitsaufgabe und ihren Anforderungen orientieren.

Ein vollständiges und wohlgeordnetes Zeugnis enthält nachfolgende Bestandteile und Aufbau:

Erster Schritt:

  • Einleitungsteil
  • Titel, Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Tätigkeitsbezeichnungen, Dauer des Arbeitsverhältnisses, Befristung, Teilzeitumfang, längere Unterbrechungen
  • Unternehmensskizze

Zweiter Schritt:

  • Positions- und Aufgabenbeschreibung
  • Hierarchische Position, Berichtspflichten
  • Haupt- und Sonderaufgaben
  • Prokura, Kompetenzen, Verantwortungen u. ä.

Dritter Schritt:

  • Beurteilung der Leistung und des Erfolges
  • Arbeitsbereitschaft, Motivation, Wollen
  • Arbeitsbefähigung, Können
  • Fachwissen, Weiterbildung
  • Arbeitsweise, Arbeitsstil
  • Arbeitserfolg und Arbeitsergebnisse
  • Konkrete herausragende Erfolge
  • Führungsleistung bei Vorgesetzten und Angabe der Zahl der Mitarbeiter u. ä.

Vierter Schritt:

  • Beurteilung des Sozialverhaltens
  • Verhalten zu Vorgesetzten und Kollegen
  • Verhalten zu Externen

Fünfter Schritt:

  • Schlussabsatz
  • Beendigungsformel
  • Dankes-, Bedauernformel
  • Zukunftswünsche
  • Ausstellungsdatum / Unterschriften

 

Zeugnisberichtigung

Ein Arbeitnehmer kann verlangen, dass das ihm erteilte Zeugnis korrigiert wird, wenn es nach Form und Inhalt nicht korrekt verfasst wurde.

Der Arbeitnehmer hat zwar keinen Anspruch auf Formulierungsvorgaben, er kann jedoch verlangen, dass bestimmte Inhalte aufgenommen werden, soweit diese für das Arbeitsverhältnis wichtig waren.

Allerdings muss ein Arbeitnehmer darlegen und beweisen, wenn ihm beispielsweise die Bewertungen des Arbeitszeugnisses nicht zusagen und er sich in der Benotung falsch bewertet fühlt.

Wird das Arbeitszeugnis nicht abgeändert, hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit die Zeugnisberichtigung gerichtlich geltend zu machen.

 

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