10 Dezember

Für Sie AKTIV...

Auch in den letzten Monaten waren wir für Sie AKTIV.

Die TU Dortmund veranstaltet in den Semesterferien jährlich eine „Summer School“, auf der sie ihren Studierenden und Promovierenden anhand von Fallbeispielen und Vorträgen externer Experten mit Hilfe eines Planspiels unternehmerisches Denken und Handeln praxisnah vermittelt. Auf der Summer School 2014 der TU Dortmund referierte Herr Rechtsanwalt Dr. Alexander Puplick am 08.09.2014 zum Thema „Die richtige Rechtsform für ein neues Unternehmen“.

„Erfolgreiche Immobilieninvestitionen für den Mittelstand“ war das Thema eines weiteren Vortrages von Rechtsanwalt Dr. Alexander Puplick auf einer Veranstaltung des Lions Club Dortmund-Phoenix am 18.09.2014.

Die Handwerkskammer Dortmund veranstaltete am 25.09.2014 ein Seminar zum Thema „Für die Unternehmensnachfolge richtig aufgestellt!“. Herr Rechtsanwalt Dr. Alexander Puplick referierte hierbei zum Thema „Unternehmensnachfolge – Mein Unternehmen: Vererben oder verkaufen?“.

Am 05.11.2014 war unsere Kanzlei Gastgeber des ersten Dortmunder „Zukunftsforum Mittelstand“ in dem KronenburgForum des K2 Bürocenter®. 80 Teilnehmer aus dem Kreis mittelständischer Unternehmen nahmen an dieser Veranstaltung von www.mittelstand-dortmund.de – das Business-Netzwerk in der Region Dortmund unter der Leitung von Dr. Michael Peschke – teil.

Vom 21.11.2014 bis 22.11.2014 fand in der Messe Westfalenhallen Dortmund die Veranstaltung Die INITIALE – STARTEN. GRÜNDEN. WACHSEN. statt. Auch unsere Kanzlei Dr. Puplick & Partner GbR war mit zwei Vorträgen präsent. Herr Rechtsanwalt Dr. Alexander Puplick referierte zum Thema „Der Unternehmenskauf - Schritte für eine erfolgreiche Unternehmensübernahme“. Herr Rechtsanwalt Dr. Thorsten Olav Lau referierte zum Thema „Cloud Computing – Rechtliche Rahmenbedingungen und Datenschutz“.

Vor dem Immobilienverband Deutschland - IVD, dem Verband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen informierte Rechtsanwalt Dr. Alexander Puplick am 25.11.2014 über "Aktuelle Entwicklungen in der Immobilienbranche", insbesondere die Novellierung des Wohnungsvermittlungsgesetzes, das Widerrufsrecht und die aktuelle Rechtsprechung der Obergerichte zur Vergütung der Makler.

Am 01.01.2015 tritt das neue Mindestlohngesetz in Kraft. Dieses Gesetz enthält wesentliche Regelungen für Arbeitgeber. Frau Rechtsanwältin Beate Puplick stellte auf dem Dortmunder Arbeitsrechtstag 2014 am 04.12.2014 die auf Arbeitgeber zukommenden Anforderungen vor und informierte über Haftungsrisiken.

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