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Die Ausschlagung wirkt auf den Zeitpunkt des Erbfalls zurück. 

Publiziert in Ausschlagung

 

 

Erbschaft

Die Erbschaft ist das Vermögen des Erblassers. Wie sich aus dem Begriff „Vermögen“ ergibt, gehören zu einer Erbschaft nur die geldwerten Rechte des Erblassers (z. B. Eigentum an Bargeld und Haushaltsgegenständen, Guthaben auf Bankkonten, Grundstückseigentum, Gesellschaftsanteile), nicht dagegen immaterielle Rechte z. B. aus dem Familienrecht, zum Beispiel elterliche Sorge, Persönlichkeitsrechte).

Publiziert in Erbfall

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