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Der Tarifvertrag regelt die Rechte und Pflichten der Tarifvertragsparteien wie z.B. Ansprüche auf Entgelt, Urlaub, Beendigung von Arbeitsverhältnissen u.ä.

Tarifverträge gelten auch dann, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer aus Unkenntnis heraus von den tarifvertraglichen Ansprüchen keinen Gebrauch machen.

 

Publiziert in Tarifvertrag

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