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Von einer Druckkündigung wird gesprochen, wenn Dritte gegenüber dem Arbeitgeber Nachteile androhen, falls dieser nicht einen bestimmten Arbeitnehmer entlässt.

Ist das Verlangen der Arbeitnehmer objektiv gerechtfertigt, kann eine personen- oder verhaltensbedingte Kündigung des jeweiligen Arbeitnehmers begründet sein.

Publiziert in 7. Druckkündigung

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