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Betriebsübergang allgemein

  • 613a BGB regelt die Rechte und Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer beim Betriebsübergang. Geht ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf einen anderen Inhaber über, so tritt dieser in die Rechte und Pflichten aus dem im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnisses ein.
Publiziert in Betriebsübergang

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