Brauerei- und Gaststättenrecht Dortmund

Brauerei- und Gaststättenrecht

Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte beraten Sie im Brauerei- und Gaststättenrecht

Seit 1993 beraten wir namhafte große Privatbrauereien sowie Getränkelieferanten auf dem Gebiet des Brauerei- und Gaststättenrechts.
Mit gutem Grund befindet sich unsere Kanzlei in dem Verwaltungsgebäude der vormaligen Kronen Privatbrauerei    
 
Dieses denkmalige Gebäude wurde durch die vormals größte Privatbrauerei Westdeutschlands Ende 1950 mit großem Aufwand, vielen architektonischen Details und Funktionalität errichtet.
 
Darüber hinaus bieten wir Seminare zu den vorgenannten Themenbereichen an, auf Nachfrage auch gerne abgestimmt auf die jeweiligen individuellen Bedürfnisse.
 
Die Frage der Wirksamkeit von Lieferungsverträgen hat die Rechtsprechung in der Vergangenheit in besonderem Maße beschäftigt und ist nach wie vor Gegenstand von aktuellen und fortentwickelten Entscheidungen.
 
Insbesondere aufgrund nachfolgender Fragestellungen werden diese Themen wiederholt in der Rechtsprechung und Literatur und daher auch in der Praxis aufgegriffen:
 
  • Vertragsgestaltung zwischen unterschiedlichen Gesellschaftsformen
  • AGB unter Berücksichtigung der Verbraucherstellung des Vertragspartners
  • Unterscheidung zwischen Unternehmer ó Verbraucher
  • Bezugsrecht
  • Sicherungsrechte der Brauerei
  • Gestaltung von Verträgen/Vertragsklauseln:
    - Bezugsklausel/ Liefervertrag
    - Pachtvertrag
    - Darlehensvertrag
    - Kaufvertrag, z.B. über Inventar
    - Refinanzierungsverträge
    - Forderungssicherung
    - Kooperationsverträge
    - Logistik und Abfüllung
    - Event Management
    - Teilzahlungsvereinbarungen
  • Begleitung von Vertragsverhandlungen einschließlich Schiedsverhandlungen im In- und Ausland
  • Schutz von Marken- und Namensrechten sowie sonstiger gewerblicher Schutzrechte

Wissenswertes zum Thema Brauerei- und Gaststättenrecht

Sicherungsrechte
Zur Sicherstellung des Darlehens sowie der Ansprüche aus der Bezugsvereinbarung bzw. sonstigen Geschäftsverbindung zwischen den Vertragspartnern sollte auf die Gestellung von Sicherheiten durch den Vertragspartner Wert gelegt werden.
 
Dies kann beispielsweise erfolgen und durch
  • Abtretung von Lebensversicherungen
  • Grundschuldbestellung
  • Bürgschaft
  • Sicherungsübereignung des Gaststätteninventars, wobei ein etwaiges Mieterpfandrechte des Vermieters zu berücksichtigen ist

Bitte lesen Sie hier unseren Haftungsausschluss zu diesen bereitgestellten Informationen.
Rechtsanwälte und Fachanwälte für Brauerei- und Gaststättenrecht

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