Baurecht Rechtsanwälte und Fachanwälte

Bau- und Architektenrecht

Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte beraten Sie im Bau- und Architektenrecht

Baurecht allgemein

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf alle Fragen im Bereich des Planen und Bauens von Immobilien und Anlagen.
Sie können von uns eine hochqualifizierte Beratung erwarten, die die rechtlichen Fragestellungen stets im Kontext zum technischen Hintergrund sieht.

Wir bieten Ihnen baubegleitende Rechtsberatung vom ersten Planungsschritt bis zur Fertigstellung Ihres Projektes. Rechtsberatung beginnt bei dem Entwurf und der Prüfung von Werk, Architekten und Bauträgerverträgen, umfasst die öffentlich-rechtliche Seite im Baugenehmigungsverfahren, Bauplanungsrecht, Erschließungsbeitragsrecht, sowie unter anderem im Denkmalschutzrecht und führt zur Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Bauvertrag.

Bei Problemen während der Bauzeit sind wir beratend tätig, entwickeln Strategien und vertreten Sie im gerichtlichen Verfahren. Unser Ziel ist es, im Vorfeld Prozesse zu vermeiden sowie einen zügigen und wirtschaftlich sinnvollen Bauablauf zu ermöglichen.

Unsere Mandanten sind vornehmlich Unternehmen, Investoren und Körperschaften
als Auftraggeber und Auftragnehmer. In gleicher Weise setzen wir uns auch für private Bauherren ein.

Wir beraten Sie in allen Fragen
  • der Gestaltung von Bau- und Architektenverträgen nach BGB, VOB und HOAI
  • des Vergaberechts und des Sonderrechts
  • der Öffentlichen Auftragsvergabe
  • der Partnerschaft von privaten Investoren und öffentlicher Hand (PPP Modelle)
  • wir begleiten Ihre Immobilienprojekte von der Planung und Ausschreibung, bei Vergabe und Ausführung, wir leisten die juristische Projektbegleitung und Überwachung, das Fristen- und Nachtragsmanagement, koordinieren Abnahmen und Gewährleistungen.

Das Bau- und Architektenrecht kann heute nur noch von Spezialisten beherrscht werden. Die komplexen Fragestellungen im Spannungsfeld von Recht und Technik bedürfen einer besonderen Kompetenz.

Zielrichtung allen Handelns in diesem Bereich muss die Verhinderung von zeitaufwändigen und kostenintensiven und damit unproduktiven Auseinandersetzungen sein. Daher sollten bereits zu Beginn des Bauvorhabens die rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten geklärt werden.

Wir bieten Ihnen baubegleitende Rechtsberatung vom ersten Planungsschritt bis zur Fertigstellung Ihres Projektes. Dies sowohl im privaten als auch im öffentlichen Baurecht. Rechtsberatung beginnt bei dem Entwurf und der Prüfung von Werk, Architekten und Bauträgerverträgen, umfasst die öffentlich-rechtliche Seite im Baugenehmigungsverfahren, Bauplanungsrecht, Erschließungsbeitragsrecht, sowie unter anderem im Denkmalschutzrecht und führt zur Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Bauvertrag. Bei Problemen während der Bauzeit sind wir beratend tätig, entwickeln Strategien und vertreten Sie im gerichtlichen Verfahren. Unser Ziel ist es, im Vorfeld Prozesse zu vermeiden sowie einen zügigen und wirtschaftlich sinnvollen Bauablauf zu ermöglichen.

Privates Bau- und Architektenrecht

Wir beraten Sie im Bereich des privaten Baurechts

  • Vertragsgestaltung und –prüfung von Bauverträgen aller Art
  • Ganzheitliche baubegleitende Rechtsberatung
  • Vertragsfristenmanagement
  • Nachtragsmanagement
  • Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen
  • Durchsetzung von Restwerklohnansprüchen
  • Störungen des Bauablaufs
  • Baukonfliktmanagement in Krisensituationen („round table“)
  • Vertragsbeendigung
  • Insolvenz und Baurecht

Wir beraten Sie im Bereich des Architektenrechts

  • Architekten-, Generalplaner-, Ingenieur-, Projektsteuerungsverträge
  • Vorbereitung, rechtliche Gestaltung und Durchführung von
    Architektenwettbewerben
  • Honorarrecht der Architekten und Ingenieure (HOAI)
  • Forderungs- und Nachtragsmanagement
  • Prüfung von Haftungsrisiken / Abwehr von Schadensersatzansprüchen
  • Urheberrecht für Architekten

Wir finden das passende Konzept zur Problemlösung

  • Führen von Vergleichsverhandlungen zwischen den Baubeteiligten
  • Interdisziplinäre Kommunikation und Schnittstellenberatung
  • Prozessführung

Öffentliches Baurecht

Wir beraten Sie im Bereich des öffentlichen Baurechts

  • Projektstrukturierung von öffentlichen Bauvorhaben
  • Bauplanungs- und Genehmigungsverfahrens
  • Prüfung und Antragsverfahren von Beseitigungs- und Abbruchverfügungen
  • Prüfung und Antragsverfahren bei Nutzungsänderungen
  • Denkmalschutzrecht
  • Ganzheitliche Begleitung von Immobilienprojekten öffentlicher Vorhabenträger
  • Städtebauliche Planung (Sanierungsgebiete
  • Gestaltung städtebaulicher Verträge
  • ÖPP-Projekte
  • Gründung öffentlicher, insbesondere kommunaler Unternehmen

Wir finden das passende Konzept zur erfolgreichen Projektierung

  • Koordination und frühzeitige Einbeziehung vorhabenbezogener Beteiligten in Projekte
  • Interdisziplinäre Kommunikation und Schnittstellenberatung
  • Prozessführung

AUSSETZUNG DER ÄNDERUNG DER LANDESBAUORDNUNG

Anfang 2017 wurde das Inkrafttreten der Novelle zur Landesbauordnung verkündet.

Wir haben in unserem Newsletter darüber berichtet.

In zweiter Lesung hat der nordrhein-westfälische Landtag in seiner Sitzung vom 20.12.2017 das Moratorium zur Landesbauordnung (Gesetz zur Änderung der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, Gesetzentwurf der Landesregierung: LT-Drs. 17/493) beschlossen.

Der bereits angekündigte Gesetzentwurf zur Aussetzung der Änderung der Landesbauordnung wurde durchgesetzt.

Dies ist dem Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen vom 27.12.2017, 71 Jahrgang, Nummer 38, Gliederungsnummer 232, Seite 1005 zu entnehmen.

 

WAS IST DIE KONSEQUENZ?

Die Novelle zur Landesbauordnung tritt nicht zum 28.12.2017 in Kraft.

Das Inkrafttreten der Anfang des Jahres 2017 verkündeten Novelle zur Landesbauordnung wird sich um 12 Monate hinauszuschieben.

Die Novelle wird überarbeitet werden.

Dazu wurde am 21.12.2017 ein Referentenentwurf einer überarbeiteten Fassung der Novelle zur Landesbauordnung vorgelegt.

 

WAS BEDEUTET DAS FÜR DIE AKTUELLE RECHTSANWENDUNG?

Dies hat zur Folge, dass die derzeit noch geltende BauO NRW 2000 (Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen- Landesbauordnung - (BauO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. März 2000) ein Jahr länger anzuwenden ist.

Lediglich für das neue Bauproduktenrecht ist die BauO NRW 2016 bereits am 28. Juni 2017 in Kraft getreten.

 

Wir bleiben für Sie am Puls der Gesetzgebung. Sobald es Neuigkeiten gibt, werden wir Sie informieren.

Ihr Team Baurecht

Wissenswertes zum Thema Baurecht

Arbeitsgemeinschaft (ARGE)
Eine besondere Unternehmereinsatzform stellt die ARGE (Arbeitsgemeinschaft) im Bauwesen dar. Arbeitsgemeinschaften werden nicht nur von Architekten, sondern vor allem von den größeren Bauunternehmen geschlossen.

In der Regel ist der ARGE-Vertrag aus Zweckmäßigkeitsgründen ein kurzfristiger Vertrag, bei dem sich die Baubeteiligten versprechen, gemeinschaftlich übernommene Aufgaben in einer festgelegten Bauzeit zu erfüllen. Zumeist stellen ARGE eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts dar, auf die die §§ 705 ff BGB anzuwenden sind.
Bitte lesen Sie hier unseren Haftungsausschluss zu diesen bereitgestellten Informationen.
Rechtsanwälte und Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht

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