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Begriff der Kündigung

Eine Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, die das Arbeitsverhältnis entweder sofort oder nach Ablauf einer Kündigungsfrist beenden soll.

Die Kündigung ist einseitig, d. h. der andere Vertragspartner muss mit ihr nicht einverstanden sein, damit sie rechtlich wirksam wird.

Publiziert in Kündigung

BAG, Urteil vom 10.02.2015, Az. 9 AZR 455/13

Das Praxisproblem

Regelmäßig heißt es in Kündigungsschreiben, dass „der Arbeitnehmer von der Erbringung seiner Arbeitsleistung mit sofortiger Wirkung unter Anrechnung sämtlicher Urlaubs- und Überstundenansprüche widerruflich oder unwiderruflich freigestellt wird“.

Publiziert in Arbeitsrecht

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