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Begriff der Kündigung

Eine Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, die das Arbeitsverhältnis entweder sofort oder nach Ablauf einer Kündigungsfrist beenden soll.

Die Kündigung ist einseitig, d. h. der andere Vertragspartner muss mit ihr nicht einverstanden sein, damit sie rechtlich wirksam wird.

Publiziert in Kündigung

Das Praxisproblem:

Modernisierungsmaßnahmen in Mietobjekten führen häufig zu Auseinandersetzungen zwischen Vermieter und Mieter über den Anspruch des Vermieters auf (entschädigungslose) Duldung der geplanten Maßnahmen durch den Mieter nach § 554 BGB.

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