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Betriebliche Übung  ist eine regelmäßige vorbehaltlose Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers, aus denen der Arbeitnehmer schließen kann, ihm solle eine Leistung oder eine Vergünstigung auf Dauer eingeräumt werden. Aus diesem als Willenserklärung zu wertenden Verhalten des Arbeitgebers, dass von den Arbeitnehmern stillschweigend angenommen wird (§ 153 BGB), erwachsen vertragliche Ansprüche auf die üblich gewordenen Leistungen.

Publiziert in Betriebliche Übung

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