Anzeige der Artikel nach Schlagwörtern: Testamentsvollstrecker

 

 

Der Erblasser hat die Möglichkeit, eine Person seines Vertrauens zum Testamentsvollstrecker zu ernennen, um die tatsächliche Durchführung seines letzten Willens auch sicherzustellen. Normalerweise macht es Sinn, dass der Erblasser in seiner letztwilligen Verfügung eine bestimmte Person als Testamentsvollstrecker einsetzt, welche sein Vertrauen genießt. Er kann jedoch auch die Bestimmung der Person einem Dritten oder dem Nachlassgericht überlassen.

Publiziert in Testamentsvollstrecker

Wir brauchen Ihre Zustimmung!

Diese Webseite verwendet Google Maps um Kartenmaterial einzubinden. Bitte beachten Sie, dass hierbei Ihre persönlichen Daten erfasst und gesammelt werden können.
Um die Google Maps Karte zu sehen stimmen Sie bitte zu, dass diese vom Google-Server geladen wird. Weitere Informationen finden sie HIER